Zitat:
Zitat von Schlafschaf
Keine Ahnung. Aber wenn sie eh schon mehr bezahlen als der Tarifvertrag vorsieht und bei den anderen Sachen auch eher Rückschritt sieht, dann kann man da schon mal ablehnen. Ob und wie die sich in die Verhandlungen einbringen konnten weiß ich natürlich nicht.
Aus meiner Familie arbeitet jemand bei der Caritas und hat einen guten Arbeitsvertrag und gutes Gehalt (allerdings Bürojob).
Ich finde das Thema passt auch nicht zu „da fasse ich mir an den Kopf“. Bei der Entscheidung hat der imaginäre Freund im Himmel ja scheinbar keine Rolle gespielt.
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Wir haben hier ja oft und ausführlich kritisert, dass die Caritas und die Diakonie als kirchliche Wohlfahrtsorganisationen auf einem besonderen "kirchlichen" Arbeitsrecht bestehen, gestützt auf den Begriff der "Dienstegemeinschaft", wozu meines Erachtens auch gehört, dass sie keine allgemeinen Tarifverträge abschliessen wollen, auch wenn sie oft freiwillig analog zum öffentlichen Dienst vergüten, oder z.B. den Beschäftigten kein Streikrecht für Arbeitskämpfe gewähren, das erst vor ein paar Monaten eingeklagt worden ist und bis vor das Bundesarbeitsgericht ging.
"Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.11.2021 entschieden, dass das Streikrecht nur dann durch die Kirchen ausgesetzt werden kann, wenn es dafür eine Kompensation durch vergleichbare Instrumente gibt, die den Verlust an Verhandlungsmacht ausgleicht. Solange das nicht gegeben ist, haben kirchliche Mitarbeitende das Recht zu streiken. Die Kirchen bestreiten diese Auslegung des Urteils und haben nichts im Sinne des Urteils unternommen."
https://www.freitag.de/autoren/ulrik...15020748889389