Zitat:
Zitat von Hafu
Nur weil es Juristen gibt, die hier eine andere Meinung vertreten, muss das nicht heißen, dass es nicht geht.
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Stimmt zwar, andererseits: Nur weil Ärzte meinen, dass es geht, macht es das nicht wahrscheinlicher. Am Ende entscheiden halt wieder Juristen was geht und was nicht geht (BGH, BVerfG).
Der von mir erwähnte ehemalige Prof kam damals übrigens direkt vom BGH und hatte jahrelang mit Fällen von Grundrechtsabwägungen zu tun. Das Bundesstaatsprinzip gehört nunmal zu den tragenden Säulen unserer Demokratie. Es kann und meiner meiner Meinung nach sollte es auch nicht so einfach ausgehebelt werden. Auch wenn das Durchregieren durch Exekutiven der Länder äußerst kritisch ist, ist dies kein Argument an den Länden vorbei zu entscheiden. Vielmehr muss (eigentlich) in den Landesparlamenten entschieden werden.