Zitat:
Zitat von noam
Ich denke, dass dies juristisch lediglich über eine entsprechende Legitimation über den inneren Notstand (Art 91 GG) gehen kann, welche die Weisungbefungnis über die Exekustive der Länder auf den Bund verschiebt.
Allerdings betreffen die Maßnahmen ja eben die Ebenen des Gesundheitswesens und der Bildung, die ebenfalls in Länderhoheit liegen.
Ich denke, dass die Hürden für eine solche Machtkonzentration auf Bundesebene im Anbetracht unserer Geschichte sehr sehr sehr hoch um nicht zu sagen unerreichbar sind.
|
Zitat:
Zitat von Hafu
|
Dagibt es dann aber doch Verfassungsrechtler, die hier widersprechen würden. In Bezug auf das von Noam aufgeworfene sind die Möglichkeiten des Bundes doch eingeschränkt. Siehe Art. 20 und vor allem 79 G. Einen kompletter Eingriff in die Ländersache der Bolldung würde hier nach Auffassung der meisten V. zu weit gehen und einen Verstoß darstellen. Theoretisch zwar umgehbar, das würde dann aber einer Aushebung der Verfassung gleich kommen. Wie mein ehemaliger Prof dazu sagte: "Wer darüber nachdenkt, der denkt darüber nach die Demokratie abzuschaffen ..." Insofern würde ich sagen, ist dies für demokratische Politiker der BRD allenfalls eine theoretische Option.