Zitat:
Zitat von Hafu
Natürlich weiß man nie so genau, was bei einer Klage herauskommt, aber das Infektionsgesetz müsste in seiner verbesserten Funktion schon schwere handwerkliche Mängel aufweisen, wenn Gerichte zur Überzeugung kommen, dass für die seit Monaten geltenden Einschränkungen es keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt.
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Vielleicht schauen die Richter mal über den Tellerrand, und stellen fest, daß dort, wo die Läden offen sind, es nicht schlechter läuft, als bei unseren überzogenen Maßnahmen (s. Schweden: Läden offen, und manches andere auch, etwas höhere Inzidenz und trotzdem nur vergleichbare Sterberaten wie in Deutschland). Da könnte doch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit greifen.