Zitat:
Zitat von Stefan
Erster Meldepflichtverstoß: eine öffentliche Verwarnung
Zweiter Meldepflichtverstoß innerhalb von 18 Monaten nach dem ersten Meldepflichtverstoß: eine mindestens dreimonatige Sperre
Dritter Meldepflichtverstoß innerhalb von 18 Monaten nach dem ersten Meldepflichtverstoß: eine einjährige Sperre
Vierter Meldepflichtverstoß innerhalb von 18 Monaten nach dem ersten Meldepflichtverstoß: eine zweijährige Sperre
Die ersten Suchtreffer führen mich alle zu Dokumenten aus 2007. Falls die nicht mehr aktuell sind, sollte man sie mal vom Server nehmen.
https://www.nada.de/fileadmin/user_u...rsion-0707.pdf
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Nein, das stimmt so nicht (oder nicht mehr). Öffentliche Verwarnungen gibt es nicht. kann mich auch nicht erinnern, dass es die je in der Praxis gegeben hätte. Nach drei missed tests innerhalb von 12 Monaten sol es eine 2-Jahressperre geben (
der Link ist zwar von der AIU, aber das Antidoping-Reglement wurde mittlerweile für alle olympischen Verbände, die der WADA unterliegen vereinheitlicht.)
Habe nebenbei, eine
Auflistung der NADA von 2016 gefunden, dass es alleine für Deutschland in diesem Jahr bei rund 12 000 Test 365 missed Tests gegeben hat. Auf rund 36 reguläre Tests kommt also ein Fall, wo ein Athlet in der Stunde die er zum Testen angegeben hat, nicht angetroffen wird. Gerade wenn man nicht übermäßig häufig out of competition kontrolliert wird (die meisten Profi-Athleten, die nicht unter Verdacht stehen, werden ja nur vier oder fünf mal in einem Kalenderjahr kontrolliert), kann es schon mal passieren, dass man vergisst, wenn man kurzfristig woanders übernachtet, dies der NADA mitzuteilen.
Für einen Athleten wie Frodeno, der überdurchschnittlich häufig kontrolliert wird, ist also ein einziger missed test in 10 Jahren nicht besonders aufregend und er liegt somit deutlich unter dem NADA-Durchschnitt.
(Edit sieht, dass du, Stefan, das eh schon aktualisiert hast

)