Zitat:
Zitat von keko#
Es gibt ja noch so was wie Arbeitsschutzgesetze. Du kannst z.B. deine Angestellten nicht einfach vor die Tür setzen, wenn dein Unternehmen gesund ist.
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Ein Unternehme ohne Arbeit ist allerdings nicht gesund. Arbeitsmangel wg. Lockdown kann schon die Begründung für eine betriebsbedingte Kündigung sein.
Warum das viele nicht machen (einfach die Leute entlassen) dafür gibt es mehrere Gründe.
Wenn man Kurzarbeit anmeldet, zahlt ja auch das Arbeitsamt die Leute also wieso raus werfen?
Du willst die Leute ja danach wieder haben, Stichwort Fachkräftemangel.
Wenn du kündigst kannst du nicht gleichzeitig Kurzarbeit anmelden. Also hat man viele Leute mit langen Kündigungsfristen von z.b. 3 Monaten oder länger, müsste man für die 3 Monate+ das Gehalt aus eigener Tasche zahlen. Wenn eine Firma neu ist, die Belegschaft jung und Kündigungsfristen von 4 Wochen oder sogar noch 14 Tagen in der Probezeit normal sind, sähe da evtl. anders aus aber s.o. , du willst die Leute danach ja wieder.
Das Kündigungsschutzgesetz hilft den Mitarbeiter in der aktuellen Lage wenig oder ist nicht der Grund wieso die vom Lockdown betroffenen AG aktuell nicht entlassen.