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Alt 03.02.2021, 08:59   #12807
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
...In der Folge forderst du aber konkrete praktische Maßnahmen bzw Konsequenzen. Wenn diese Forderungen aus Sicht der Debattenteilnehmer wenigstens fragwürdig oder aus der Sicht von Fachleuten nicht haltbar sind, dann musst du m.E. mit Widerrede rechnen. ...
Ich nehme mal an, du meinst meine "Forderung" nach einem faktischen Berufsvebot für verurteilte Doper im Profisport.

Da bringe ich dann mal wieder mein Lieblingsargument, dass Kassierer oder Buchhalter nach Unterschlagung in der Praxis ebenfalls einem faktischen Berufsverbot nach Abbüßung ihrer Strafe unterliegen (praktisch umgesetzt über die in diesen Fällen zulässigen Formulierungen in Arbeitszeugnissen).

Auch der pädophile Kita-Mitarbeiter darf nach Verurteilung niemehr in Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten und in allen diesen Fällen gibt es breiten gesellschaftlichen Konsens, dass verurteilten Tätern aus diesem Bereich eine Umschulung und ein Berufswechsel zuzumuten ist.


Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
..
[b]Es geht darum, dass die Nada aufgrund der DSGVO die Namen nicht im Internet veröffentlicht.
...
Nochmal: ich kann die Position der NADA bei der Veröffentlichung von Namen grundsätzlich nachvollziehen, da sie sich ja juristisch hat beraten lassen und sich nun an diesen juristischen Rat hält.

Allerdings handelt es sich bei der DSVGO um die Umsetzung einer EU-Rechtsnorm und keinesewegs um solitäres nationales Recht.

Sämtliche anderen NADAs innerhalb der EU, die ja der europäischen Datenschutzgrundverordnung genauso unterliegen, veröffentlichen nach wie vor den vollen Namen von verurteilten Dopern im Zusammenhang mit ergangenen Urteilen. Auch diese NADAs haben sich sicherlich juristisch beraten lassen und sich ihre Gedanken gemacht und auch z.B. in Österreich haben verurteilte Doper kein Interesse daran, dass ihr Name öffentlich wird und haben sicher längst versucht über ihre Anwälte derartige vom WADA-Code, den jeder Profisportler schon wegen des ADAMs-System akzeptieren muss, vorgesehene Veröffentlichungen zu unterbinden.

Da muss man schon die Frage stellen, ob der juristische Rat, den die NADA vor einiger Zeit eingeholt hat (es war ja kein richterliches Urteil!), alle Aspekte die für und gegen eine Veröffentlichung gesprochen haben, ausreichend gewürdigt hat, oder ob andere Juristen nicht eventuell zu anderen Empfehlungen gekommen wären.

Österreich, Niederlande, Frankreich, Spanien, Italien sind auch Rechtsstaaten, unterliegen genauso dem europäischen Datenschutzrecht und handhaben den Datenschutz in diesem Bereich aber gravierend anders. Das war in fast grotesker Weise im Zusammenhang mit Presseberichten beim Urteil des "Aderlass-Prozesses" wahrzunehmen, wo die ausländischen verwickelten Sportler aus Österreich, Schweiz, Estland usw. alle mit vollem Namen genannt wurden, während bei den betroffenen deutschen Sportlern im Eisschnellauf oder Radsport krampfhaft die scheinbare Anonymität gewahrt wurde, aobwohl auch deren Namen längst bekannt sind.

Bildlich gesprochen fährt die deutsche NADA auf der Autobahn des Datenschutzes und sämtliche anderen NADAs sind in Gegenrichtung unterwegs und kommen ihr entgegen..

Die deutsche NADA behauptet nun im Brustton der Überzeugung, dass sie von lauter Geisterfahrern umgeben ist und als einzige Antidopingorganisation in der richtigen Richtung fährt.

Ich wage zu behaupten, dass die anderen europäischen NADAs Deutschland in diesem Aspekt als Geisterfahrer wahrnehmen.

Geändert von Hafu (03.02.2021 um 09:12 Uhr).