Zitat:
Zitat von Bockwuchst
Ich erlaube mir aus der letzten Mail "unserer" Kita zu zitieren (Bayern)
Wahrscheinlich gibt es bei jedem Punkt einen gewissen Ermessensspielraum. Im wesentlichen werden es die Kinder sein, wo beide Eltern berufstätig sind, wobei die Kita darauf aufmerksam macht, dass dann wenn zb die Frau Teilzeit arbeitet, auch nur die Arbeitstage / -zeiten abgedeckt werden und nicht die reguläre Buchungszeit.
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Eben. Warum sind beide Eltern berufstätig in deinem Modell. Reicht doch wenn beide Eltern zu Hause sind im home-office. Nicht so nice gell? In der Schweiz hagelt es schwere Strafen, wenn die Arbeitnehmer sich nicht an die Refeln halten. Nix SGB, sondern StGB, falls es sowas in CH gibt.