Für Helmut, sorry für OT (Dopingbezug nicht inkludiert):
Zitat:
Zitat von Hafu
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Das Datenschutzargument ist im Justizbereich ohnehin ein eher schwaches Argument, weil die meisten Strafprozesse in Rechtsstaaten öffentlich ablaufen; geradezu ablaufen müssen, egal ob sie mit Verurteilung oder mit Freispruch enden. Ein öffentlicher Prozess ist ein wichtiges Element für eine unabhängige Justiz, die sich bei der Urteilsfindung im Rahmen von Beweiswürdigung, Zeugenvernehmung und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in die Karten schauen lässt. in einem öffentlichen Prozess kann der Name eines Beschuldigten unmöglich für die unmittelbaren Beobachter geheim gehalten werden
Umgekehrt finden in Staaten mit zweifelhaftem Rechtssystem Prozesse nicht selten hinter verschlossenen Türen statt. Mit vorbildlich gewahrtem "Datenschutz"
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Weshalb das zunehmend und auch weiterhin genutzte, weil zeitsparendere, System der Absprachen mit den Gerichten in D von vielen Juristen argwöhnisch beobachtet, da dort häufig "Verschwiegenheit" bzw Ausschluss der Öffentlichkeit mit ausgehandelt wird...
Wurde schon 2009 vom Bundesverfassungsgericht gerügt, aber in der Praxis in den letzten Jahren wohl nur unwesentlich geändert.
https://m.faz.net/aktuell/politik/st...-12120296.html
https://www.zeit.de/politik/deutschl...uckgo.co m%2F