Zitat:
Zitat von Adept
Deswegen sollen solche Fälle...
...durch ein neutrales Gremium (zB. Gericht) beurteilt werden, damit es fair zugeht und
...vor den unneutralen Verurteilungen geschützt werden, indem zB. der Datenschutz gewahrt wird.

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Das werden sie doch auch. Bei drei der mutmaßlich vier oben von mir erwähnten Vergehen von Weiss kam es letztlich zu keiner Verurteilung und für das belegte Blutdoping bei Humanplasma bekam Weiss auch nur zwei Jahre, weil die WADA erst kurz danach die Mindest-Erstsperre für derartiges Extremdoping mit EPO bzw. Blutdoping auf 4 Jahre raufsetzte.
Formaljuristisch ist somit aus deiner tendenziell täterschützenden Sicht alles perfekt gelaufen, aber deshalb dürfen Betroffene wie ich trotzdem eine eigene Meinung zu dem Sachverhalt haben. Und du kannst mir glauben: von jedem bekanntem Dopingfall im Triathlon bin ich unmittelbar betroffen, weil ich im beruflichen und privaten Umfeld darauf angesprochen werde bzw. wurde und dann unter Rechtfertigungsdruck für mein Hobby komme.
Das Datenschutzargument ist im Justizbereich ohnehin ein eher schwaches Argument, weil die meisten Strafprozesse in Rechtsstaaten öffentlich ablaufen; geradezu ablaufen müssen, egal ob sie mit Verurteilung oder mit Freispruch enden. Ein öffentlicher Prozess ist ein wichtiges Element für eine unabhängige Justiz, die sich bei der Urteilsfindung im Rahmen von Beweiswürdigung, Zeugenvernehmung und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in die Karten schauen lässt. in einem öffentlichen Prozess kann der Name eines Beschuldigten unmöglich für die unmittelbaren Beobachter geheim gehalten werden
Umgekehrt finden in Staaten mit zweifelhaftem Rechtssystem Prozesse nicht selten hinter verschlossenen Türen statt. Mit vorbildlich gewahrtem "Datenschutz"