Zitat:
Zitat von Karhu
Moin folks,
greift die https://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr im Wettkampf,
wenn ich über geschwommen werde ? Das ist etwas, da gibt es sofort eins
auf die Glocke von mir. Oder unterzeichnet jeder einen Haftungsausschluss
vor dem Wettkampf. Wie gesagt , alles gut ... wer mir blöd kommt - erhält
halt immer eine entsprechende Antwort. Ich möchte es nur wissen, die
weitere Teilnahme ist mir dann PENG - dann halt ein Jahr drauf 
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Du gehst also in einen WK mit sehr vielen TN und Massenstart und gehst dann bei einem Rempler, bzw. Kontakt durch Überschwimmen davon aus, das der Mitschwimmende dich tätlich angreifen wollte und du ihn deshalb ebenso in Notwehr eine gibst. Sollte er sich dabei verletzen, bist du der Täter nicht ein vermeintliches Opfer. Oder habe ich deine Frage nicht verstanden. Hat eine solche Situation den überhaupt in einem WK Relevanz?