Zitat:
Zitat von hanse987
...Somit hat sich der Bewegungsradius um die Hälfte reduziert. ...
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Die Einreisesperre gilt aber einzig und alleine für Fahrten/ Ausflüge mit touristischem Hintergrund. Sie gilt nicht für alle beruflich bedingten Fahrten, für Besuche von Familienangehörigen, für Arztbesuche, für Fahrten zum Physiotherapeuten, für Fahrten im Rahmen von Einkäufen oder Abholen bestellter Waren usw.
Die realen Auswirkungen der 15km-Regel auf die persönliche Freiheit sind also, wenn man alle Ausnahmetatbestände berücksichtigt, sehr überschaubar. Insbesondere auch wenn man daran denkt, dass Ausflüge mit touristischem Hintergrund während eines pandemiebedingten Lockdowns nicht unbedingt das allerwichtigste und am meisten schützenswerte Gut sind.