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Zitat von qbz
Die EU darf rechtlich Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat die Grenze überqueren wollen. Das ist bei Libyen nicht gegeben. Die Schwarzafrikaner werden dort erpresst, gefoltert, inhaftiert, in menschenunwürdigen Lagern gefangen gehalten etc. Im Falle der griechisch-türkischen Grenze ist die Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat auch nicht gegeben. D.h. die Flüchtlinge müssen die Möglichkeit erhalten, Asyl zu beantragen. Und für Menschen aus Seenot gelten die besonderen Seenotsrettungsgesetze. Eine Überstellung von Flüchtlingen nach Libyen ist eindeutig durch die Genfer Flüchtlingskonvention, das EU-Recht, das DE-Recht nicht gedeckt und gesetzwidrig.i
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Auf dem Weg nach Deutschland queren diese Leute aber jede Menge sichere Drittstaaaten.