Zitat:
Zitat von Hafu
aus dem Wikipedia-Eintrag von "Tichys Einblick"::
Tichy unterlag im Februar 2020 am Stuttgarter Landgericht in einem Verfügungsverfahren gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth. Diese hatte in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen sein Magazin als „ neurechte Plattform“ bezeichnet, „ deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht“.
Ein Medium, über das man solche Aussagen treffen kann, dürfte kaum zu den Qualitätsmedien zu rechnen sein.
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Den Rest darf man auch dazu zitieren :
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Die Zivilkammer bezeichnete dies zwar als „substanzarme Meinungsäußerung“, doch Tichy „müsse sich als Akteur der öffentlichen Meinungsbildung auch überspitzte Äußerungen wie die von Roth gefallen lassen“.[39] Im Berufungsverfahren bestätigten die Richter am Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts im Juni 2020. Die Äußerung Roths stelle „insgesamt eine Meinungsäußerung“ dar, die „von den Elementen der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens der Beklagten geprägt sei“.[40]
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Eine zu tolerierende Meinungsäußerung stellt keinen Tatsachenbericht oder ein kompetentes Gutachten dar.