Zitat:
Zitat von Loretta2.0
Was würdest Du denn als berechtigtes öffentliches Interesse sehen?
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Loretta, das ist eine gute Frage, was berechtigtes Interesse ist. Zum Beispiel Anwälte, die Doper auf Schadenersatz verklagen wollen.
Was ich NICHT als berechtigtes Interesse sehe, ist, dass jeder in solche Akten ohne Aufwand reinschauen kann. Dadurch würde erst mal das "an den Pranger stellen" erschwert werden.
Ich finde das Thema so schwierig, dass es vielleicht sogar der Klärung durch einen Ethikrat bedürfe. Die Abwägung zwischen der persönlichen Rechte und Würde ggü. dem Informationsrecht der Oeffentlichkeit.