Zitat:
Zitat von Klugschnacker
...... dann empfinde ich als juristischer Laie die Strafe für Hoeneß als leicht und die für den Dopingartzt als schwer......
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Ich habe ehrlich nicht so viel Strafe erwartet, eher etwas im Bereich U-Haft + maximal 1 Jahr oder so. Es ist im meinen Augen schon eine schwere Strafe, gerade wie du schon sagst, mit anderen Straftaten verglichen.
Da es nach Einführung des deutschen Anti Dopinggesetztes, ich glaube 2015, das erste richtig große Verfahren war, spielt, denke ich, auch die Abschreckung noch eine Rolle.
Mit diesem Beispielurteil ist die Messlatte hoch gesetzt, und jeder wird sich 3 mal überlegen, sich auf so etwas einzulassen. Damit wäre ein Zweck der Strafe erfüllt.