Zitat:
Zitat von captain hook
"Es gehe in dem Verfahren nicht primär um Doping, sondern um Betrug, erklärte indes der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. „Jemand täuscht etwas vor und bereichert sich dadurch“, erklärte der öffentliche Ankläger. Denifl habe sich durch das Doping das Entgelt der Radteams erschlichen. „Objektiv liegen die Fakten relativ gut auf der Hand und auch die subjektive Tatseite hat der Angeklagte eindeutig zugestanden“, so der Staatsanwalt. Ähnlich sah dies auch der Richter. Die Leistung Denifls könne nur wertlos sein, weil er gedopt war, meinte er. "
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An der Stelle sieht man schön was die das eigentliche Problem in D und eigentliche Forderung an den deutschen Gesetzgeber sein muss: Sportbetrug (bzw Dopingbetrug wie es auch heißt) muss in das deutsche StGB ... die Welt sähe dann deutlich anderes aus.
In Österreich (vorliegendes Beispiel) ist das der Fall - sogar als schwerer Betrug (
§147 StGB Österreich). Da steht:
Zitat:
(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.
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