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Thema: Corona Virus
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Alt 12.01.2021, 09:39   #17827
Bockwuchst
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.02.2018
Beiträge: 1.208
Zitat:
Zitat von Seyan Beitrag anzeigen
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Nicht umsonst muss man vor einer Operation unterzeichnen, dass man mit der vorsätzlichen Körperverletzung einverstanden ist. Bei einem Unfallopfer wird ja auch nur angenommen, dass derjenige operiert werden will.

Wenn jemand nicht operiert werden will, darf ein Arzt das nicht gegen seinen Willen tun, egal wie unsinnig das der Arzt findet.

Dass eine Impfverweigerung eventuell eine Freistellung nach sich ziehen könnte, ist dann wieder eine andere Sache, wobei die Freistellung dann aber nicht mit der Impfverweigerung begründet werden darf.
Ich arbeite hin und wieder mit Blutproben. Aus diesem Grund bin ich gegen Hepatitis geimpft. Der Betriebsarzt schaut sich bei der regelmäßigen betriebsärztlichen Untersuchung meinen Impfpass an. Ohne diese Impfung würde mich mein Arbeitgeber nicht für diese Arbeiten einstzen, was wahrscheinlich schon zu Diskussionen führen würde.
Diese Impfung ist zu meinem Schutz. Umso weniger verstehe ich die Duskussion um die Corona-Impfung für medizinisches und pflegerisches Personal, da hier auch noch die hoch gefährdeten Patienten geschützt werden müssen.
Wer sich nicht impfen lässt, kann nicht in der Pflege arbeiten. So einfach ist das.

Geändert von Bockwuchst (12.01.2021 um 09:45 Uhr).
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