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Zitat von pepusalt
Was ist daran falsch, dass für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen wird?
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Das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Nicht umsonst muss man vor einer Operation unterzeichnen, dass man mit der vorsätzlichen Körperverletzung einverstanden ist. Bei einem Unfallopfer wird ja auch nur angenommen, dass derjenige operiert werden will.
Wenn jemand nicht operiert werden will, darf ein Arzt das nicht gegen seinen Willen tun, egal wie unsinnig das der Arzt findet.
Dass eine Impfverweigerung eventuell eine Freistellung nach sich ziehen könnte, ist dann wieder eine andere Sache, wobei die Freistellung dann aber nicht mit der Impfverweigerung begründet werden darf.