Zitat:
Zitat von Adept
Captain, das mit der Opferrolle war vielleicht etwas too much von mir, sorry dafür.
Ich habs nur überflogen, aber dann kann sich die NADA auf ein nationales Datenschutzrecht berufen, warum sie nicht veröffentlicht, wie in den Bedingungen festgeschrieben.
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Es wäre eine Glanzleistung, die nachfolgenden (naheliegenden) Worte bei Google.de einzugeben: "warum veröffentlicht nada namen nicht"
Der erste Treffer ist:
"Nach Auffassung der für die NADA zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (LDI NRW) ist eine Veröffentlichung des vollständigen Namens eines des Dopings überführten Athleten im öffentlich zugänglichen Internet nicht verhältnismäßig und daher unzulässig im Sinne von § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).26.01.2017"
Aber lieber jede Frage mit einer Gegenfrage beantworten.
Für aktuellere und ausführlichere Treffer müsst Ihr Google selbst bemühen.