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Zitat von Adept
Ein Arzt kann seine Krankenakten auch veröffentlichen, dafür ist das aber nicht gedacht.
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Saubere Athleten dürfen sich vor der nada absolut nackig machen und jeden Schritt den sie tun an und abmelden (und sei es, wenn sie abends mit der Freundin essen gehen). Bei Unregelmäßigkeiten gibt es eine Beweislastumkehr und man unterschreibt bereits mit seiner Unterwerfung unter die Antidopingregeln eine ganze Reihe sehr "interessanter" Regelungen. Da erscheint mir die reine Nennung des Namens eines dopenden Sportlers durchaus verhältnismäßig. Auf die Details kann man wegen mir verzichten und nach Ablauf der Sperre kann das wegen mir auch wieder gelöscht werden. Hierbei ist man weit entfernt von der Veröffentlichung einer Krankenakte oder einer Selbstauskunft.