Für die alten Regelungen (die vom 21.12.2020) gibt es ein
34-Seitiges Dokument mit Auslegungshinweisen. Vermutlich ist man gerade dabei, dieses Dokument zu überarbeiten. An vielen Stellen auf den Seiten des Landes Hessen finden sich zumindest noch Hinweise auf die alten Regelungen.
"Begleitung" ja, sehe ich auch so. Und so war auch aus meiner Sicht die Formulierung in der Pressekonferenz. "Betreuung" ist aber ein längerer Zeitraum.
Um es auf die Spitze zu treiben: Ich
begleite mein Kind zum Spielplatz und auf dem Spielplatz
betreue ich es. Oder anders formuliert: Ich treffe ich als Einzelperson mit einer andere Einzelperson (erlaub). Wir betreuen jeweils ein minderjähriges Kind (erlaubt). Insgesamt also erlaubt oder verboten? Ich weiß, sehr spitzfindig. Aber es sollte möglich sein, sowas halbwegs eindeutig zu formulieren und vor allem in Einklang mit dem, was man in der Pressekonferenz verkündet hat.
M.