Zitat:
Zitat von Matthias75
...
"Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen."
Wobei ich einen Widerspruch sehe in "Kinder zählen mit" und "erlaubt ist die Begleitung und Betreuung minderjähriger .... Personen".
Was denn jetzt?
Wenn sich zwei Mütter mit jeweils einem Kind treffen, ist das dann
- eigener Hausstand + 2, also verboten
oder
- eigener Hausstand + 1 (die Mutter) und Betreuung einer minderjährigen Person?
...
M.
|
ich sehe den Unterschied in den Worten "Treffen" und "Begleitung". Letzteres wäre für mich sowas wie Begleitung zur Schule oder zum Arzt oder zum Einkaufen. Das haben wir mit unserer Schwiegermutter.
Und vermutlich darf man auch mehrere Kinder unterschiedlicher Haushalte z.B. in die Schule begleiten.
Ob das jetzt sinnvoll oder wirksam ist kann ich nicht beurteilen.