Zitat:
Zitat von spanky2.0
Ich vermute diese Möglichkeit besteht "nur" für Menschen mit festem Wohnsitz in Bayern, oder? Weiss das jemand?
...über Google Suche habe ich noch nichts Eindeutiges gefunden.
Zumal Bayern ja ab Mittwoch eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (im Ausland) verhängt.
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Dies sind die Regeln bei uns im Landkreis:
Wer kann sich testen lassen?
- Landkreisbürger mit einer Warnung durch die Corona Warn-App
- Reiserückkehrer mit Wohnsitz im Landkreis
- Jeder Bayerische Bürger mit Wohnsitz im Landkreis, der einen Testwunsch hat, auch ohne Symptome
- Beschäftigte in besonderen Einrichtungen über Reihentestungen (z.B. Pflege, betreutes Wohnen, Kliniken, Schulen, KiTas, usw.) auf Veranlassung durch das Gesundheitsamt