Zitat:
Zitat von noam
Ohne jetzt eine Empfehlung aussprechen zu wollen, würde ich den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf meine körperliche Unversehrtheit mit einer Respekts- oder Ordnungsschelle akut beenden, dafür je nach Einsichtsverhalten vom Erstatten einer Strafanzeige absehen.
Vortäuschen einer Straftat ist Tatbestandsmäßig nicht erfüllt, da hier die Behörde getäuscht werden muss und nicht das Opfer. Ich würde als Auffangtatbestand hier eher die Beleidigung analog wie beim Anspucken sehen.
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Rechtspraxis (gibt ja schon einige Verfahren und Urteile deshalb):
in Pforzheim wertete eine Richterin zweimaliges Anhusten und Unterschreiten des Mindestabstandes in einem Supermarkt als "tätliche Beleidigung" und belegte es mit einem Monatslohn Strafe (im konkreten Fall 2700,-€).
Im Kontext der Pandemie und der Angst, die die meisten Menschen vor Covid-19 haben entspricht diese relativ hohe Strafe durchaus meinem Rechtsempfinden.