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Thema: Corona Virus
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Alt 10.12.2020, 15:32   #16408
Vicky
Szenekenner
 
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Registriert seit: 11.03.2011
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Beiträge: 6.614
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Das Grundgesetz schützt dich vor staatlichem Handeln. Vor dem Handeln anderer Bürger soll dich das Strafgesetzbuch schützen.
Der Staat hat aufgrund des GG auch einen Auftrag, zur Gefahrenabwehr beizutragen. Mit Hilfe der Gefahrenabwehr können zuständige Behörden mögliche Gefahren vermeiden und für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Ziel der Gefahrenabwehr ist es immer, die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Die Polizei oder das Ordnungsamt ist in der Regel dafür zuständig.

Das heißt also, dass wenn Leute sich versammeln, obwohl das derzeit verboten ist, dann muss die Polizei oder zuständige Behörde einschreiten. Der Staat muss mich also auch vor dem Handeln anderer Leute schützen, wenn von den Leuten eine Gefahr ausgeht. Verstoßen die Leute gegen das Infektionsschutzgesetz oder aktuell beschlossene und bekannte Maßnahmen, ist das der Fall.

Das Gericht kann jedoch hinterher die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellen, obwohl die Maßnahme bereits durchgeführt wurde und zum Beispiel die Ansammlung am Glühweinstand aufgelöst wurde.

sehr juristisch erklärt in der Zeitschrift für Verwaltungsrecht Online - In dem schon etwas älteren Artikel wird übrigens auch gut erklärt, dass die Maßnahmen einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Genau das macht einen Rechtsstaat aus.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.

Geändert von Vicky (10.12.2020 um 15:48 Uhr).
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