Zitat:
Zitat von Flow
Ab welchem [s]Größe[/s] Gefahrenpotential muß eine Minderheit als Teil der Gesellschaft ofiziell anerkannt und toleriert werden ?
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Ich habs mal korrigiert, denn mit "Größe" hat das nichts zu tun, aber mit unserem Grundgesetz.
Art 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 20 GG
(1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
... usw.
Der Staat hat also auch dafür zu sorgen, dass das Recht auf Leben und Gesundheit (körperliche Unversehrtheit) durchgesetzt wird. Er muss Maßnahmen zu unserem Schutz treffen im Falle einer Gefahr.
Nun haben wir ja festgestellt, dass eine Pandemie eine Gefahrensituation ist und wir haben uns auch einigen können, dass wir in einer solchen Pandemie-Lage stecken.
Nicht so gut während einer Pandemie wären da:
- Eine Demo mit 20.000 Leuten ohne Hygieneregeln durchführen zu lassen
- Das ständige Diskreditieren und in Frage stellen
verschiedener Experten aus dem Fachgebiet aus dem In- und Ausland
- Absichtliches Verstoßen gegen die Schutzmaßnahmen
- Falsche Informationen und Zwietracht verbreiten (um Geld zu verdienen)
Wie sagte Frau Merkel SINNGEMÄSS (es ist also kein Zitat, sondern aus dem Gedächtnis wiedergegeben) gestern:
"Man kann vieles abschaffen, aber die Schwerkraft nicht."