Zitat:
Zitat von aequitas
Was ich mich bei deinem Beispiel frage: auf welcher Grundlage soll der betreffende Mitarbeiter zu Hause bleiben? Hat er eine AU-Bescheinigung o.ä.? Gibt es Anweisungen durch das Gesundheitsamt? Wie ist das im Betrieb geregelt?
Kann das durchaus teilweise nachvollziehen, da der Mitarbeiter sich unterschiedlicher Zwänge ausgesetzt fühlt (Arbeit vs. Isolation). Sofern es da keine klare Regelung oder Anweisungen gibt ist das schwer, da durchaus auch in häuslicher Gemeinschaft eine Isolation möglich ist und auch zur Empfehlung der GA gehört.
Edit: Außerdem gibt es das Problem der Inkubationszeit, dass der betreffende Mitarbeiter bei möglicher Infektion in den ersten Tagen höchstwahrscheinlich nicht infektiös ist. Sorry, aber da braucht es für den AN eine gewisse Handlungssicherheit, die derzeit vielen fehlt (s. auch Beispiele von noam)
|
Auf der Grundlage, dass ich das anordne.

Wenn Maschinen nicht betriebssicher laufen ist die Arbeit ja auch sofort einzustellen. Mir ist schon mal fast ein Turmdrehkran umgefallen.....
Das Gesundheitsamt hat inzwischen telefonisch mitgeteilt, dass bei den vorliegendenen Umständen eine Quarantäne nicht nötig ist. Der AN ist bei voller Lohnfortzahlung trotzdem erst mal freigestellt bis Montag (Test wegen Inkubationszeiteinrechnung). Ich hoffe, es gibt zeitnah ein Ergebnis des Tests.