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Alt 30.11.2020, 14:00   #12499
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.707
Die Frage ist ja nicht, ob lebenslange Sperren überhaupt zulässig sind, sondern wann sie als Strafmaß in Frage kommen. Auch bei Ärzten, Steuerberatern oder Notaren (die üblichen Beispiele in diesem Zusammenhang) ist ein lebenslanges Berufsverbot eine ultima Ratio.

Ausserdem gibt es einen wesentlichen unterschied zum Sport: Verfehlungen von Ärzten, Steuerberatern oder Notaren (um bei den Beispielen zu bleiben) die zu einem Berufsverbot führen, verletzen in aller Regel ja (durch den Staat) schützenswerte, allgemeine Rechtsgüter der Bürger.

Sportliche Fairness ist allerdings kein solches Rechtsgut; schon gar kein Allgemeines. Nicht mal Fairness im Alltag ist strafrechtlich geschützt. Dieser Komplex war ein riesen Diskussionspunkt bei der Einführung des AntiDopG - es stellte sich ernsthaft die Frage nach der Verfassungskonformität eines solchen Gesetzes. Heute ist "sportliche Fairness" als Zweck (§1 AntiDopG) im AntiDopG hinterlegt.

Mehr als ein juristischer Kniff war/ist dies aber nicht. Zum einen, weil der Passus "[...]um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen.[...]" einen wesentlichen Rechtfertigungsgrund für das Gesetz darstellt (Gesundheit ist ein allgemein schützenswertes Rechtsgut). Zum anderen, weil die Zweckbestimmung "[...]die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern[...]" regelmäßig über die durch dopende Sportler ggf. entstehenden Vermögensschäden bei nicht dopenden Sportlern gerechtfertigt wird. Über diese beiden Argumentationen (Gesundheit und Vermögensschäden) passt das AntiDopG dann auch in den Starfrechtskanon.

Es bleibt trotzdem die Frage wann (im Sinne von "beim x-ten mal") ein Berufsverbot für Profisportler auszusprechen ist, der zunächst seine eigene Gesundheit gefährdet und dem von anderen Sportlern erst noch Vermögensschäden nachgewiesen werden müssen. Ich bin der Meinung, dass ein Berufsverbot - wenigstens vor dem Hintergrund der europäischen Rechtslage - niemals bei einem Erstvergehen ausgesprochen werden kann. Wahrscheinlich ist selbst nach einen Zweitvergehen solch eine Strafe juristisch umstritten.

Im übrigen (OT und und weg vom Berufssportler): Es wird oft gesagt, der Sport sei ein Spiegelbild der Gesellschaft und es gäbe eben dort und hier Betrügereien. Ich finde man tut "dem Sport" (in dieser Verallgemeinerung) mit solch einer Aussage unrecht. Ich halte Betrügereien im Alltag für deutlich häufiger als im Sport. Das beginnt bei dem kleinen Versicherungsbetrug, geht über die Steuererklärung und hört vielleicht bei Wirecard auf. Meiner Wahrnehmung nach trägt die Masse der Sportler den Wert der sportlichen Fairness fest mit sich. Ob das Kinder- und Jugendmannschaften waren, die ich trainiert habe. Ob es Kaderstrukturen und Mannschaften war, in denen ich selbst oder mein großer Sohn war: Überall gab es diesen Grundkonsens von sportlicher Fairness. Freilich gab es auch hier die berühmte Ausnahme.

Mir ist klar, darum ging es hier gerade nicht, wir sprachen über Berufssport. Ich wollte nur etwas positives über "den Sport" schreiben, der angeblich "ein Spiegel der Gesellschaft" ist.

Helmut S ist gerade online