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Alt 30.11.2020, 13:15   #12497
trithos
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.07.2014
Ort: neue Kloster- und Burgstadt bei Wien
Beiträge: 1.435
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Und die Gerichte. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sind lebenslange Sperren für erstmalige Dopingvergehen nicht möglich.

Möglich ist jeweils die kleinstmögliche Sanktion, mit der sich die Einhaltung der Regeln durchsetzen lässt.

Das folgt juristisch aus der Ein-Verbands-Regelung in Deutschland. Es gibt beispielsweise in Deutschland nur einen Triathlonverband und nicht drei, und nur einen Olympischen Sportbund. Der Sportler kann also nicht frei wählen, welchem Verband er angehören will. Deshalb darf der Verband nicht nur im eigenen Interesse handeln, sondern muss gleichzeitig die Interessen der Sportler vertreten. Letztere bestehen unter anderem darin, Wettkämpfe bestreiten zu dürfen.
Beispiel: Das Interesse des Deutschen Fußballbundes ist es, faire Fußballspiele zu haben. Er könnte nun jede Schwalbe im Strafraum mit einer einjährigen Sperre puls 100.000,- Euro Strafzahlung an den DFB sanktionieren. Dem stehen aber die Interessen des Sportlers gegenüber, die der Verband zu berücksichtigen hat. Möglich ist hier nur die kleinstmögliche Sanktion, mit der sich das Fairplay durchsetzen lässt.
Wie das genau auszubalancieren ist, entscheiden im Zweifel die Gerichte. Gegenwärtig sind Maximalstrafen aus dem skizzierten Grund nicht möglich.

Grüße,
Arne
Da will ich Dir nicht widersprechen, wobei …

… so allgemein ist die Rechtsauffassung doch gar nicht. Ich gebe zu, dass ich die Rechtslage in D nicht so gut kenne. Aber in Ö gibt es z.B. ein Kammersystem, in dem etwa Ärzte oder Rechtsanwälte organisiert sind. Jetzt mag eine Kammer etwas anderes sein als ein Sportverband. In dem für uns wesentlichen Punkt unterscheiden sich diese Organisationen aber nicht. Es gibt EINE Ärztekammer, EINE Rechtsanwaltskammer und EINEN Triathlonverband. Warum sollte die Ärztekammer jemandem die Zulassung entziehen dürfen (=lebenlanges Berufsverbot), der Triathlonverband aber nicht?

Bei der Österreichischen Ärztekammer wird das so formuliert (auf der Homepage):
"Durch die Sachkunde und Erfahrung des Vorsitzenden des Ehrenrats und die Berücksichtigung der Erfordernisse einer verlässlichen ärztlichen Berufsausübung durch die beisitzenden Ärzte erfolgt eine sachgerechte und gewissenhafte Abwägung zwischen den (im Zusammenhang mit seiner Berufsberechtigung existenziellen) Interessen der betroffenen Ärztin oder des betroffenen Arztes und den öffentlichen Interessen an einer Gesundheitsversorgung durch vertrauenswürdige Ärztinnen und Ärzten."

Es erfolgt also eine Interessensabwägung, und wenn der Arzt als nicht vertrauenswürdig eingestuft wird, darf er seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Wieso sollte ein Kammerschiedsgericht der einzigen zugelassenen Kammer das dürfen und ein Verband nicht? Auch im Sport gibt es doch ein öffentliches Interesse daran, dass sich vertrauenswürdige Menschen sportlich fair messen können.

Und was wäre denn die von Dir erwähnte "kleinstmögliche Sanktion" zur Durchsetzung des Fairplays? Spätestens beim zweiten Dopingvergehen hat doch der betreffende Sportler bewiesen, dass die befristete Sperre beim ersten Dopingvergehen (damals vielleicht noch zu Recht als kleinstmöglich geltend) nicht ausreicht, und er daher eine längere Sperre verdient hat. Womit dann im Wiederholungsfall natürlich auch eine weitaus längere Sperre das Kriterium "kleinstmögliche Sanktion" inhaltlich voll erfüllen würde.
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