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Zitat von kupferle
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Man kann und muss über die novellierten Inhalte des IFSG sicher diskutieren und ein Schnellverfahen ist in meinen Augen auch ein zu kurz gewählter parlamentarischer Weg, um ein bestmögliches, breit diskutiertes Gesetz zu erhalten.
Im obigen Link bemängeln zitierte Sachverständige eine fehlende Befristung von einschränkenden Massnahmen. Mir scheint das mittlerweile im Gesetz enthalten. Spon schreibt in seinem Infoartikel:
"In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, dass auf dem Verordnungsweg auf unabsehbare Zeit in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. Nun wird vorgeschrieben, dass solche Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen sind.
Ihre Geltungsdauer soll grundsätzlich vier Wochen betragen. Sie kann aber verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden."