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Eine Quarantäne bzw. alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr haben immer präventiven Charakter. Es geht darum zukünftigen Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden.
Das treffendere Wort zu den Reiserückkehrern ist provisorisch.
Eine vergleichbare Maßnahme wäre die Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Verhinderung von weiteren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Analog sollte die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen stattfinden. Ich halte es für unverhältnismäßig die Freiheit der Person (KP1) allein aufgrund einer nicht näher überprüften Wahrscheinlichkeit zu beschränken, da andere Möglichkeiten bestehen.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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