Zitat:
Zitat von qbz
Es liegen jetzt 20jährige Erfahrungen und insbesondere konkret mit einer Pandemie vor, welche natürlich einen Anpassungsbedarf begründen.
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Vorhin hast du u.a. mit einem Zitat von vor zwanzig Jahren gesagt, dass sich das IfsG bewährt habe. Mit dem RKI haben wir zwar eine wichtige Behörde, aber es haben sich einige Mängel am IfsG gezeigt. Unter "bewähren" würde ich etwas anderes verstehen und ähnlich haben das oft auch die Gerichte gesehen.