Zitat:
Zitat von qbz
Mir scheint, dass das IFSG im jetzigen Ernstfall seine Bewährungsprobe bisher bestanden hat.
|
Also ist das Gesetz up-to-date und bedarf keinerlei Anpassungen?
Man hat damals wichtige Grundlagen geschaffen, aber dabei war nicht angedacht, dass über mehrere Monate, gar über ein Jahr oder länger derartige GG-Einschränkungen gelten. Es braucht konkretere Grundlagen, wann was durch das IfsG gedeckt ist. Da fehlt derzeit die Handlungssicherheit.
Aus der Presseschau des Legal Tribune Online:
Corona – Infektionsschutzgesetz: Die Koalition hat sich auf weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz geeinigt, die bereits am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden sollen. So soll unter anderem festgeschrieben werden, dass Entscheidungen über Maßnahmen zur Corona-Eindämmung "insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten" sind. Außerdem sollen Rechtsverordnungen, die Beschränkungen vorsehen, künftig begründet und befristet werden. Die "epidemische Lage nationaler Tragweite" wird im Gesetz weiter konkretisiert. Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz werden als Drittes Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Der FDP-Politiker Marco Buschmann meint, dass der überarbeitete Entwurf zwar einige Verbesserungen beinhalte, aber dennoch hinter den Forderungen seiner Partei zurück bleibe. Die Linksfraktion im Bundestag forderte, dass jeder Grundrechtseingriff durch den Bundestag gehen solle. Es berichten die Mo-Welt und spiegel.de (Lydia Rosenfelder).
Weitere offene Fragen zum Gesetz und Konkretisierungsvorhaben des Parlaments und der Bundesregierung hat Anfang November das Ärzteblad zusammengeasst:
Es gehe darum, sehr allgemeine Formulierungen in dem geltenden Gesetz für die Pande*mie zu konkretisieren, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich heute in Berlin vor einer Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion. „Durch die jetzige Konkretisierung sind wir auch der Auffassung, dass es zu einer bundeseinheitlicheren Regelung kommt.“