Für diejenigen, welche sich für das Infektionsschutzgesetz und die damalige Debatte im Bundestag im Jahr 2000 (Regierung Rot-Grün, Kabinett Schröder, Gesundheistministerin Andrea Fischer, Grüne) interessieren, habe ich die damalige Debatte rausgesucht. Sie dauerte 1/2 h und auch die CDU/CSU sowie die PDS stimmten für das Gesetz. Die FDP wollte keine Meldepflicht für Hepatitis C im Gesetz und lehnte es nur deswegen bei sonstiger Zustimmung ab. Das Gesetz ersetzte das 40jährige Seuchenordnungsgesetz und regelte die Arbeit der Gesundheitsämter neu (Wegfall von Routinepflichtuntersuchungen, Konzentration auf Infektionsschutz) sowie die Meldepflicht neu und gab dem RKI eine zentrale Rolle mit viel besserer Ausstattung. Mir scheint, dass das IFSG im jetzigen Ernstfall seine Bewährungsprobe bisher bestanden hat.
Ich zitiere mal, was Dr. Ruth Fuchs (PDS) damals zum IFSG sagte, weil sie knapp wesentliche Punkte des neuen Gesetzes zusammenfasste:
"Dazu zählen ein modernisiertes Meldesystem, die bessere Vernetzung der Institutionen des Infektionsschutzes oder die Schaffung einer kompetenten Zentrale, des Robert Koch-Instituts. Es ist auch konsequent, die Personal- und Sachmittel des Robert Koch Instituts aufzustocken, damit es seiner künftigen Aufgabeals Leitinstitution gerecht werden kann. Durch die Beratungen im Ausschuss ist es gelungen,das Gesetz in wichtigen Punkten zu verbessern. Zu begrüßen ist, dass die wichtige Rolle, welche die Gesundheitsämter auf dem Gebiet des Infektionsschutzesaus-zufüllen haben, nicht verwässert, sondern insgesamt deutlicher herausgehoben wurde. Wünschenswert wäre allerdings, wenn von der Beratung dieses Gesetzes imDeutschen Bundestag auch Signale in Richtung personeller und finanzieller Stärkung der Gesundheitsämter ausgehen würden.
Wichtig ist, dass der Ausschuss die Regelungen für den Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen weiter verschärft hat. Dazu gehört der von uns eingebrachte und mehrheitlich angenommene Vorschlag, Hygienepläne als innerbetriebliche Instrumente des Infektionsschutzes verbindlich in das Gesetz aufzunehmen."
Quelle:
dipbt.bundestag.de/dip21/btp/14/14103.pdf, ab Seite 9684-9691