Zitat:
Zitat von aequitas
Das Problem ist, dass dieses Gesetz nicht mit dem Wissen einer möglichen Pandemie wie Corona geschrieben wurde. Es war nicht vorgesehen über einer derart langen Zeitraum Grundrechtseinschränkungen umzusetzen. Hier muss das Gesetz nachgeschärft werden, damit zukünftig etwaige Eingriffe auf einer konkreten Grundlage beruhen.
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Da sich
§5 auf eine "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" bezieht, Gehe ich davon aus, dass man genau so eine Lage bei der Formulierung und Verabschiedung im Kopf hatte. Wenn nicht eine Epidemie oder Pandemie, was sonst würde ein solches Gesetzt rechtfertigen.
Es war in der Vergangenheit nur glücklicherweise nicht notwendig, das Gesetz in aller Konsequenz ausnutzen zu müssen.
M.