Zitat:
Zitat von LidlRacer
Nein, offenbar war das nicht ausgemachtes Ziel der Arbeit:
"Der Fokus des Projekts liegt allgemein auf Viktimisierungserfahrungen mit als rechtswidrig bewerteter körperlicher Gewalt durch Polizeibeamt*innen, nicht vorrangig auf dem Themenfeld Rassismus und Polizei." (S. 49)
Womit sich auch dein nächster Punkt erübrigt.
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Bleibt noch der Punkt der subjektiven Bewertung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme durch das Ziel der Maßnahme. Ich habe es tatsächlich erst ein einziges Mal erlebt, dass jemand eingesehen hat, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs notwendig war. Alle anderen haben es für nicht erforderlich gehalten, was damit die Maßnahme nicht mehr verhältnismäßig und damit unrechtmäßig macht.