Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das ist gar nicht so ohne:
§ 278 StGB
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Ich bin ja kein Jurist aber das "wider besseres Wissens" erscheint mir die Hintertür zu sein. Die "Bewegung" hat ja auch Jurist*innen in ihren Reihen. Sollte es zu Prozessen kommen kann ich mir die Ausreden schon ziemlich gut vorstellen.