Zitat:
Zitat von Helmut S
Ja, weil eine abstrakte Gefahr zu einem Schaden werden kann. Besoffene Autofahrer stellen auch eine abstrakte Gefahr dar und werden aus dem Verkehr gezogen. Ich erwarte von der Polizei 100%, dass sie solche Demos auflöst. Notfalls mit angemessener Gewalt. Wer sonst, soll den das tun? Oder soll man Bürgern machen lassen was sie wollen, solange nix passiert? Oder anders gefragt: Muss erst was passieren, bevor man reagiert? 
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Beim besoffenen Autofahrer findet auch eine Grundrechtsabwägung statt. Bzw. diese muss bei jedem staatlichen Handeln stattfinden, ob diese sich auf das Gefahrenabwehrrecht, Versammlungsrecht oder auf die Strafprozessordnung beruft.
Dein besoffener Autofahrer ist hier ein recht schlecht gewähltes Beispiel, da das staatliche Handeln hier in der Strafprozessordnung legitimiert ist und die Gefahrenabwehr hier lediglich eine Nebenfolge ist.
Du kannst von der Polizei erwarten, was du möchtest. Wenn es allerdings keine gesetzliche Legitimation gibt oder eine Güterabwägung dem polizeilichen Handeln entgegenspricht, dann darf sie eben nicht handeln. Das unterscheidet uns eben von einem autoritären Regime.