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Zitat von merz
Sicher das es um Impfpflicht bei Einreise aus Risikogebieten geht?
Ich bin jetzt mal quer durch gegangen, weil das ja brisant werden kann, und fand nur erweiterte Informationspflichten (digitale Einreiseanmeldung).
m.
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Seite 11 und 12:
Die Bunderegierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat,
ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen,
1. dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, (d.h. "Einreisende aus Risikogebieten")
b) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
c) ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
d) Auskunft darüber zu geben, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genannte Krankheit vorhanden sind