03.11.2020, 14:31
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#13847
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Szenekenner
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.424
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Zitat:
Zitat von aequitas
Deshalb muss man klare Regeln/Gesetze dazu schaffen. Es geht dabei um grundlegende Freiheitsrechte, wie bspw. der Bewegungs- und Berufsfreiheit. Dazu gab es gestern ein Beispiel im ARD Extra eines Berufsmusikers, den ein "Quasi"-Berufsverbot für den November betrifft und dessen Einnahmen im November 2019 nicht vorhanden waren, da er die Zeit für die Investition in ein neues Album nutzt. Klar, alle Einzelfälle sind nie abzudecken und können in der Kürze der Zeit nicht abgewogen werden. ......
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Da irrte sich der Berufsmusiker:
Soloselbstständige können wählen: Ihre Hilfszahlungen bemessen sich entweder am November 2019 oder am durchschnittlichen Monatsumsatz des Vorjahres. Wer bereits staatliche Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe bezieht, muss diese mit der November-Hilfe verrechnen.
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