Zitat:
Zitat von Koschier_Marco
Frage was würde passieren, wenn ich im Affekt den Hund trete und diesen dann verletze, wäre das dann Notwehrüberschreitung und Tierquälerei.........
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Tiere fallen unter das Sachrecht, deshalb: Ein Angriff durch einen Hund, der nicht von einem Menschen aufgehetzt wurde, fällt nicht unter Notwehr, sondern unter Notstand (§228 BGB).
