Zitat:
Zitat von dr_big
Die Richter fragen nicht, ob eine Maßnahme sinnvoll ist. Die Richter hinterfragen, ob die Maßnahmen hinsichtlich Infektionsschutz ausreichend begründet sind. Und genau dafür sind solche faktenbasierten Diskussionen nötig, auch wenn es auf den ersten Blick überflüssig scheint.
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Ja, aber nicht von den Parlamenten, die die Verordnungen nicht erlassen.
Der Verordnungsgeber muss hinreichend begründen.