Zitat:
Zitat von Bockwuchst
Ich bin normalerweise gut im verstehen von auch komplizierten Texten, aber ich werde immer noch nicht ganz schlau daraus, ob es jetzt wirklich keine Beschränkung von privaten Treffen gibt. Wahrscheinlich ist das rechtlich schwierig, oder? Diese 10 Personen / 2 Haushalte Regelung ist nur für den öffentlichen Raum, oder?
Wenn es bei netten Bitten bleibt, man solle seine Kontakte reduzieren, ist alles andere sinnlos. Ich hätte mir gewünscht, dass es auch für den privaten Bereich eine klare Ansage gibt. Dass das kaum zu kontrollieren ist, iast auch klar und auch nicht so schlimm.
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Also, ich bin jetzt auch verunsichert, ob die Kontaktbegrenzung auch für private Treffen gilt. Ich bejahte das zunächst, weil jetzt schon in der Berliner Infektionsschutzverordnung eine Kontaktobergrenze auch für private Zusammenkünfte und Treffen festgelegt ist, auf der anderen Seite schreibt SPON:
"In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen. Zudem werden Bürger angehalten, Kontakte jenseits des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren."
Erstmal die konkrete Fassung der Verordnung in den Ländern abwarten. Da könnte es durchaus noch Unterschiede geben.