Zitat:
Zitat von Matthias75
Ich finde die Regel wie in Karlsruhe zwar auch diskussionswürdig, aber es ist eine klare Regel. Besser wie bei uns, wo zur Maskenpflicht immer neue "Einzelfallregelungen" erlassen werden.
M.
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Nachtrag:
Ganz unübersichtlich wird es, wenn du den Verordnungen noch Empfehlungen kommen.
Bei uns auf der Homepage des Landkreises heißt es z.B.
Für private Zusammenkünfte in öffentlichen oder angemieteten Räumen gibt es eine Obergrenze von maximal zehn Personen oder höchstens zwei Hausstände.
Für Feiern in privaten Räumen, insbesondere Wohnungen, wird diese Teilnehmerzahl als Höchstgrenze ebenfalls dringend empfohlen. (Unterstreichung von mir)
Heißt also: Kann, muss aber nicht. Wird also ungefähr genauso gut funktionieren wie eine Empfehlung auf Autobahnen maximal 130 zu fahren....
M.