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Alt 26.10.2020, 08:11   #12853
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.300
Zitat:
Zitat von Roini Beitrag anzeigen
Aus Sicht des Ordnungsamtes mag das ja durchaus verständlich sein aber es ist doch klar, dass solche Maßnahmen auf wenig Verständnis stoßen.
Da musst du dir nur die Kommentare auf Facebook zu dem Artikel anschauen.
Klar stößt das nicht auf Gegenliebe, einmal nicht bei denjenigen, die bisher versucht haben, die bisherigen Regeln maximal auszudehnen, und erst recht ich bei denjenigen, die sich bisher an alle Regeln gehalten haben und sich jetzt noch mehr einschränken müssen.

Der "Dank" ist an diejenigen zu richten, die bislang meinten, sich nicht an die Regeln halten zu müssen oder auszutesten, wie weit man die Regeln auszudehnen kann.

grundsätzlich finde ich, muss eine Regel

a) leicht verständlich sein (was gilt, für wenn gilt es (idealerweise für alle)... Im besten Fall ist die Regel so einfach, dass man die Hintergründe auch einfach versteht

und

b) leicht zu kontrollieren sein.

Ich kann ja auch nicht sagen Geschwindigkeitsbeschränkungen xxx km/h, außer 1), 2), 3), 4), 5), 6),... Erstens kann sich keiner alle Ausnahmen merken, zweitens ist es bei Kontrollen kaum prüfbar, wenn einer behauptet, dass für ihn eine der Ausnahmen gilt. Bis das geprüft wurde, sind 5 andere schon zu schnell vorbeigerauscht.

Bei uns (Großraum Frankfurt) ist das aus meiner Sicht gerade maximal unübersichtlich. Es ist kaum möglich, schnell einen Überblick zu bekommen, was gerade gilt, da z.B. neue Verordnungen sich immer wieder auch auf alte Verordnungen beziehen oder neue Regeln für irgendwelche Sonderfälle erlassen werden. Teilweise muss man sich den entscheidenden Satz aus einem mehrseitigen Rundschreiben raussuchen. Eine Gesamtübersicht über alle Massnahmen ist zumindest auf die Schnelle nicht auf den Seiten des Landkreises zu finden.

Ich finde die Regel wie in Karlsruhe zwar auch diskussionswürdig, aber es ist eine klare Regel. Besser wie bei uns, wo zur Maskenpflicht immer neue "Einzelfallregelungen" erlassen werden.

M.
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