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Zitat von MattF
Z.b haben die Richter in Mannheim gesagt, das "Beherbergungsverbot" ist im Grunde gar keines, weil die Reisenden können ja einen Test machen und dann könne sie reisen. Es ist ihnen gar nicht verboten zu reisen und den Test vorzuweisen haben sie in einer Eilentscheidung (also ohne dass sie jetzt lange Rechtsgutachten eingeholt haben) entschieden, ist zumutbar
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Eigentlich hat es doch genau das Gegenteil entschieden, nämlich dass das mit dem "Freikaufen durch Test" eben nicht zumutbar ist, weil
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Die Möglichkeit zur Vorlage eines negativen Coronatests diskriminiere Gäste aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten – eine Testung innerhalb von 72 Student bis zur Ankunft im Hotel sei in ihrem Kreis kaum möglich. Die Tests müssten zudem privat bezahlt werden, was die Familie mit drei Kindern bei 154,91 Euro pro Test erheblich belaste.
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