Zitat:
Zitat von Seyan
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Ich kann das schon verstehen, da es sich dabei um ein sehr pauschales Verbot handelt und die Gefährlichkeit von Bars nicht unbedingt in den Zahlen zu finden ist (meine Vermutung). Andere Orte und Veranstaltungen sind ja weiterhin unter Beachtung der Hygieneregelungen offen/erlaubt. Weshalb dürfen dann nicht auch Bars entsprechende Konzepte entwickeln und anwenden? Der Staat muss diese dann eben konsequent kontrollieren. Eine Sperrstunde nach 23 Uhr würde darüber hinaus das Geschehen in private Räume (auch verboten) verlagern, wäre dort aber noch schwerer zu kontrollieren. Das wäre meine laienhafte Interpretation.
Ergo: Maßnahmen konrekt und mit klarem Ziel formulieren.
Bayern lässt jetzt übrigens "eher leise" das Beherbungsverbot auslaufen, statt eine Auseinandersetzung vor Gericht zu wagen.