Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Die kenne ich, die sind alle unabhängig von solchen Veranstaltungen. Ich meinte aber eben nicht die allgemeinen Vorgaben, sondern gezielte, auf Versammlung von vielen Menschen bezogene Maßnahmen, wie sie die Österreicher für die Skihütten jetzt formulieren: Sitzpflicht, Maximale Kopfzahl pro Fläche, Gesangsverbot, ... - das wäre für mich gezielte Maßnahme für spezielle Veranstaltungen/Ansammlungen, die auch als solche verstanden werden.
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Ich hatte ja als Beispiel für ein Risikogebiet
die Berliner Infektionsschutzverordnung verlinkt.
Darin wird neben den allgemeinen Bestimmungen wie Abstand und MNS, welche immer gilt, für jede private Zusammenkunft
im Freien mit mehr als 20 Personen ein spezielles Hygienekonzept verlangt, sowieso für alle nicht private sowie für Veranstaltungen und Zusammenkünfte eine Anwesenheitsdokumentation.
"Für private Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Freien gilt unbeschadet Satz 1 die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Schutz- und Hygienekonzeptes und dessen Vorlage auf Verlangen bei mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen. "