Zitat:
Zitat von dr_big
Wer in einem ausserdeutschen Risikogebiet war, muss sich bei Rückkehr in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Das darf der Arbeitgeber nicht durch einen selbst veranlassten Test aushebeln.
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Hatte ich auch genaus so gemeint. Da stellt sich die Frage nicht unbedingt.
Zitat:
Zitat von dr_big
Generell muss der Arbeitgeber erstmal der Aussage des Mitarbeiters glauben, dass er nicht in einem Risikogebiet war.
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Ok ich hab meine Quelle jetzt nochmal gelesen und du hast wohl recht, ich hab das falsch verstanden.